- Frachtbrief
- Frạcht|brief 〈m. 1〉 Begleitpapier für eine Fracht; Sy Frachtkarte, Frachtschein, Frachtzettel
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Frạcht|brief, der:vorgedrucktes Begleitpapier für die Fracht, das alle Angaben über Empfänger, Gewicht, Verpackung o. Ä. enthält.* * *
Frachtbrief,Urkunde über den Abschluss und den Inhalt des Frachtvertrags zwischen Absender und Frachtführer (§ 408 HGB). Der Frachtführer kann vom Absender die Ausstellung eines Frachtbriefes verlangen, ein Frachtbriefzwang besteht nicht. Der Frachtbrief wird in drei Originalausfertigungen ausgestellt, die vom Absender unterzeichnet werden. Eine Ausfertigung ist für den Absender bestimmt, eine reist mit der Ware, eine behält der Frachtführer. Der Frachtbrief ist kein Wertpapier und vom Ladeschein zu unterscheiden. Der von beiden Parteien unterschriebene Frachtbrief (dies kann der Absender verlangen) dient bis zum Beweis des Gegenteils als Beweisurkunde für Abschluss und Inhalt des Frachtvertrags sowie für die Übernahme des Gutes durch den Frachtführer. Aufgrund des von beiden Parteien unterschriebenen Frachtbriefes wird vermutet, dass das Frachtgut bei Übernahme äußerlich in gutem Zustand war.* * *
Frạcht|brief, der: vorgedrucktes Begleitpapier für eine Frachtsendung, das alle Angaben über Empfänger, Gewicht, Verpackung o. Ä. enthält: einen F. ausfüllen.
Universal-Lexikon. 2012.